Sehr geehrte Angehörige und Besucher,
Der Senat von Berlin hat die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung überarbeitet. Diese neu beschlossenen Maßnahmen sind ab dem
30.06.2022 gültig.
· Für alle Besucher besteht die Pflicht, im Haus eine FFP2 Maske zu tragen. Im Bewohnerzimmer oder bei der gemeinsamen Einnahme von Mahlzeiten besteht keine Maskenpflicht.
Für alle Besucher, unabhängig vom Impfstatus, besteht bei dem Betreten des Hauses keine Testpflicht mehr. Sollten Sie Erkältungssymptome haben, bitten wir Sie, auf Besuche zu verzichten.
Ihre Einrichtungsleitung