Sehr geehrte Angehörige und Besucher,
Der Senat von Berlin hat die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung überarbeitet. Diese neu beschlossenen Maßnahmen sind ab dem
01.10.2022 gültig.
· Testpflicht: Pflegeeinrichtungen dürfen nur von Personen betreten werden, die negativ getestet sind. Wir bitten Sie, einen aktuellen Negativbescheid (24 h) von extern auf den Wohnbereichen vorzulegen. Testungen sind überdies auch auf den Wohnbereichen möglich.
· Sollten Sie Erkältungssymptome haben bitten wir Sie, auf Besuche zu verzichten.
· Maskenpflicht: Sie sind verpflichtet, eine FFP2 Maske zu tragen. Dies gilt nicht im Bewohnerzimmer. Für Kinder, die das sechste Jahr noch nicht vollendet haben, entfällt die FFP2 Pflicht.
Ihre Einrichtungsleitung