Sehr geehrte Angehörige und Besucher,
Der Senat von Berlin hat die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung überarbeitet.
Diese neu beschlossenen Infektionsschutzmaßnahmen sind ab dem 28.April 2022 gültig (vorerst bis 25.Mai 2022).
· Für alle Besucher besteht die Pflicht im Haus eine FFP2 Maske zu tragen.
· Für geimpfte und genesene Besucher besteht bei dem Betreten des Hauses keine Testpflicht mehr.
· Ungeimpfte und nicht genesene Besucher müssen weiterhin einen tagesaktuellen, negativen Test vorlegen.
Ihre Einrichtungsleitung