Besuchsregelungen
ab 11. Februar 2021
Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Besucher,
wir möchten Ihnen Besuchstage ermöglichen und bitten Sie um Verständnis, dass wir diese zeitlich und wohnbereichsbezogen begrenzen möchten, um ein weiteres Infektionsgeschehen in unserer Einrichtung zu verhindern.
Der Treffpunkt für den Besuch ist im Veranstaltungsaal im Untergeschoss mit Zugang über die Terrasse geplant. Dort wird bei Ihnen ein AntiGen-Schnelltest durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass eine Besuchsperson für einen Bewohner für maximal eine Stunde möglich ist.
Montag Wohnbereich EG von 09.00 bis 10.30 Uhr / 14.00-16.00 Uhr
Dienstag Wohnbereich 1 von 09.00 bis 10.30 Uhr / 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch Wohnbereich 2 von 09.00 bis 10.30 Uhr / 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag Wohnbereich 3 von 09.00 bis 10.30 Uhr / 14.00-16.00 Uhr
Freitag Wohnbereich 4 von 09.00 bis 10.30 Uhr / 14.00-16.00 Uhr*
Freitag Wohnbereich 5 von 09.00 bis 10.30 Uhr / 14.00-16.00 Uhr
Samstag Wohnbereich 6 von 09.00 bis 10.30 Uhr / 14.00-16.00 Uhr
Bitte melden Sie Ihren Besuch telefonisch auf dem Wohnbereich an, damit die Bewohnerinnen und Bewohner zum Besuchstermin in den Veranstaltungssaal begleitet werden können.
Wir möchten Sie höflich bitten, diese Regelungen einzuhalten, um eine Ansammlung von vielen Personen im Veranstaltungssaal zu verhindern.
*Individuelle Absprachen zum Besuchstag, Zeit und Ort sind insbesondere bei schwerstpflegebedürftigen Bewohnern, die nicht mobilisiert werden können und bei sterbenden Bewohnern von Montag bis Freitag in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr in dem jeweiligen Wohnbereich zu vereinbaren.
Denken Sie immer daran: „Wir müssen schützen, was uns lieb ist!“
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ihre Einrichtungsleitung
Besuchsregeln:
Aktuell sollte bitte maximal eine Besuchsperson pro Bewohner in die Einrichtung kommen
Besuchszeit von Montag bis Sonntag /
Zugang über den Haupteingang Schonensche Straße 26
Hygieneregeln:
1. Sie sind gesund, haben keine Erkältungssymptome und hatten keinen Kontakt zu erkrankten Personen mit Covid 19.
2. Tragen Sie in der gesamten Einrichtung einen Mund-Nasen-Schutz.
3. Desinfizieren Sie sich bitte gründlich die Hände.
4. Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern ein.
5. Füllen Sie das Besucherprotokoll vollständig aus und legen es in die bereitstehende Box.
6. Wenn Sie ihren Angehörigen im Rollstuhl fahren, müssen Sie bitte auch im Freien einen Mund-Nasenschutz tragen, da der Mindestabstand dabei nicht eingehalten werden kann.
7. Bitte beschränken Sie ihren Besuch im Bewohnerzimmer, ein gemeinsamer Besuch mit mehreren Bewohnern in den Aufenthaltsräumen der Etagen ist zu vermeiden. Wenn die Witterung es zulässt nutzen Sie bitte weiterhin unsere Terrasse oder den Innenhof für Ihren Besuch.
Sollte ein Bewohner nach einem mehrtägigen Krankenhausaufenthalt wieder zurück in unsere Einrichtung kommen, ist eine 14-tägige Isolation notwendig. In dieser Zeit können keine Besuche empfangen werden!
Bitte halten Sie die Regeln zum Schutz unserer Bewohner, Mitarbeiter und in Ihrem eigenen Interesse ein.
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